Fachkundige Wartung ist unerläßlich

Über 5 Millionen Heizungsanlagen in Deutschland werden überhaupt nicht bzw. nur bei Beanstandung gewartet. Eine regelmäßige Wartung gehört jedoch zu den Pflichten des Betreibers von Heizungs- und Warmwasseranlagen (§ 11, Abs. 3 EnEV).

Empfehlenswert ist eine jährliche Überwachung der Anlage auf Basis eines Wartungsvertrages, denn dies hilft letztlich Kosten zu sparen – nicht allein aufgrund des verbesserten Wirkungsgrades – ein Ausfall der Heizungsanlage kommt den Anlagenbetreiber meist teurer zu stehen als die vorbeugende Instandhaltung.

 

Wartung eines Heizkessels

Wussten Sie schon?

Ihr Heizkessel mit Brenner, Regelung usw. ist ein vergleichbares System wie z.B. der Motor Ihres Autos. Hätte Ihr Auto die gleichen Betriebszeiten wie Ihr Heizkessel, würde es jährlich ca. 100 000 km zurücklegen.
Für jeden Pkw-Besitzer ist es selbstverständlich, spätestens nach 15 000 km eine grundlegende Wartung vornehmen zu lassen. Genau wie Ihr Auto sollte deshalb auch Ihre Heizungsanlage mindestens einmal jährlich gewartet werden.
So bleibt die Zuverlässigkeit der Anlage erhalten, und die eingesetzte Energie wird optimal genutzt.

 

Wartung mindestens 1 x im Jahr!

 

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